Was sie wissen müssen

Die Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen leitet sich aus dem DVGW Arbeitsblatt G 607 ab. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen nur die Wiederholungsprüfung. Bei einer Änderung am Gassystem muss eine Neuabnahme (Erstprüfung) erfolgen, welche weitere Anforderungen benötigt.

Bei der Hauptuntersuchung

Da zum Thema Hauptuntersuchung n. §29 StVZO häufig widersprüchliche Meinungen zu lesen sind, stellen wir hiermit folgendes klar:

Ab dem 19.06.2025 tritt der §60 StVZO in Kraft und regelt die „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“. Die technische Regel des DVGW G 607 Arbeitsblattes ist damit verpflichtend (Halterverantwortung) für Wohnmobile, Wohnanhänger, Mobilheime und andere Fahrzeuge zu Wohnzwecken. Die Halterpflicht wird zusätzlich durch neue Bußgeldtatbestände untersetzt.

Ein fehlender Nachweis einer gültigen Gasprüfung entfaltet im Rahmen der HU keine Wirkung! Bei der Hauptuntersuchung muss jedoch das Heizsystem geprüft werden. Dazu gehören auch die Einhaltung die Wechselfristen für Druckregler und Schlauchleitung.

Aber es gibt noch mehr Gründe die Gasprüfung durchführen zu lassen

Aufgrund des hohen Gefährdungspotential der Gasanlage ist es als Halter und Betreiber auf jeden Fall zu empfehlen, die regelmäßige Gasprüfung durchführen zu lassen.

Ebenso bestehen viele Camping- und Stellplätze auf eine gültige Gasprüfung.

Im §31 StVZO ist die Verantwortung des Halters für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges geregelt. Geschieht ein Unfall im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Gasanlage, könnten mit fehlender Gasprüfung versicherungstechnische Probleme bei der Regulierung des Schadens entstehen.

Frist bei der Gasprüfung

Die Wiederholungsprüfung ist jeweils nach 2 Jahren durch einen Sachkundigen durchzuführen. Der Betreiber der Gasanlage ist hierbei verantwortlich! Werden Mängel an der Gasanlage festgestellt, sind diese abzustellen und die Gasanlage muss erneut geprüft werden. VORSICHT: werden Geräte getauscht und/oder die Anlage verändert, muss eine Erstabnahme erfolgen.

Voraussetzungen bei der Prüfung

Für die Prüfung müssen Sie folgendes mitnehmen:

  • Protokoll der Erstprüfung – oft gelbes Heft oder weißer DIN A4 Zettel
  • Protokoll der letzten Wiederholungsprüfung
  • befüllte Gasflasche (ohne Gas keine Prüfung)

Kosten

Die Gasprüfung an Wohnmobil und Wohnwagen kostet derzeit in Kombination mit der Hauptuntersuchung 60 € brutto – inkl. 19% MwSt. (mehrere Verbraucher). Als eigenständige Dienstleistung können wir die Gasprüfung nicht mehr anbieten. (Stand März 2025 – unverbindlich)

Prüfpunkte

Der nachfolgend näher beschriebene Prüfablauf ist nicht vollständig und soll Ihnen nur ein Überblick über die wichtigsten Prüfpunkte geben.

Flaschenaufstellraum
Im Flaschenaufstellraum muss eine Belüftung vorhaden sein (meist Löcher im Boden). Befindet sich der Flaschenaufstellraum innenliegend, muss der Raum luftdicht schließen. Jede Gasflasche benötigt mind. zwei Befestigungen (eine unten, eine oben).

Bei einem Gastank ist zu beachten, dass die vom Hersteller festgelegte Frist zu beachten ist (meist 10 Jahre). Nach Ablauf dieser Frist ist der Tank durch eine autorisierte Stelle zu untersuchen.

Druckregler und Gasschlauch
Seit 2005 werden nur noch Gasanlagen mit einem Betriebsdruck von 30 mbar hergestellt. Für ältere Anlagen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht natürlich bestandschutz. Ein sichtbarer Aufkleber im Flaschenaufstellraum muss den Betriebsdruck der Anlage anzeigen. Der Gasdruckregler, sowie der Gasschlauch sind nach 10 Jahre auszutauschen (bei Defekt natürlich früher). Das Herstellerdatum ist auf beiden Geräten aufgedruckt (z.B. 03.18 = März 2018). Der Gasschlauch darf höchstens 400 mm lang sein.

Gasleitung
Die Rohre müssen aus Kupfer, geschweißtem Stahl oder nichtrostendem Stahl bestehen. Korrosionen an den Gasleitungen sind nicht zulässig. Die Kupferleitungen müssen alle 0,5m, die Stahlleitungen alle 1m befestigt werden.

Absperreinrichtung
Die Absperrventile müssen leicht zugänglich und natürlich funktionstüchtig sein.

Gasverbraucher
Die Verbraucher müssen in der Bescheinigung der Erstprüfung eindeutig identifizierbar sein. Die Angaben auf den Typschildern müssen somit mit dem Dokument übereinstimmen. Die Gasverbraucher müssen alle funktionstüchtig sein. Bei Elektrozünder sollte die Batterie des Zünders vor der Gasprüfung aufgeladen werden. Wird ein Gasverbraucher getauscht, muss eine Erstabnahme erfolgen.

Abgasführung
Eine Beschädigung am Abgasrohr wird natürlich bei der Prüfung bemängelt. Die Mündung nach außen muss frei sein.

Bußgelder und Strafen (ohne Gewähr)

Wer die neue Prüfpflicht für die Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens oder als Betreiber von Flüssiggasanlagen als Arbeitsmittel missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder variieren je nach Dauer der Fristüberschreitung:

  • 15 € (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten)
  • 25 € (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten)
  • 60 € (bei mehr als 8 Monaten)