Wertgutachten oder H-Kennzeichen?
Auf dieser Seite geht es um den Wert Ihres Fahrzeugs. Das amtliche Oldtimergutachten für das H-Kennzeichen nach § 23 StVZO ist etwas anderes. Das bekommen Sie an unserer TÜV SÜD Prüfstelle am selben Standort, siehe Oldtimergutachten für das H-Kennzeichen.
Warum ein Wertgutachten für den Oldtimer?
Viele Versicherer verlangen für die Einstufung eines Oldtimers einen Nachweis über Wert und Zustand. Ohne diesen Nachweis wird ein Klassiker im Schadenfall oft nur nach dem Zeitwert eines gewöhnlichen Gebrauchtwagens reguliert. Und der ist bei einem 40 Jahre alten Auto erfahrungsgemäß kein schöner Betrag.
Ein fundiertes Gutachten hilft Ihnen:
- bei der richtigen Einstufung in der Oldtimerversicherung
- bei der Regulierung nach einem Haftpflicht- oder Kaskoschaden
- als Nachweis bei Diebstahl, Brand oder Totalschaden
- als Dokumentation des Zustands zu einem bestimmten Stichtag
- um die Wertentwicklung über die Jahre nachzuvollziehen
Welcher Wert ist gemeint?
Je nach Zweck ermitteln wir unterschiedliche Werte. Im Gutachten steht immer, welcher es ist:
- Marktwert: der Preis, der sich für das Fahrzeug in seinem Zustand zum Stichtag am Markt erzielen lässt.
- Wiederbeschaffungswert: was Sie zahlen müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Er ist häufig die Grundlage für die Versicherungssumme.
- Wiederherstellungswert: was es kosten würde, das Fahrzeug in seinen jetzigen Zustand zu versetzen, etwa nach einer aufwendigen Restaurierung.
Zustandsnoten
Klassiker werden üblicherweise mit Zustandsnoten von 1 (makellos) bis 5 (restaurierungsbedürftig) eingeordnet. Die Note hat großen Einfluss auf den Wert. Wir begründen sie im Gutachten anhand des tatsächlichen Zustands von Karosserie, Technik und Innenraum.
Was wir uns ansehen
- Detaillierte Besichtigung des Fahrzeugs
- Zustand von Karosserie, Unterboden, Technik und Innenraum
- Originalität und Umbauten, soweit erkennbar
- Fotodokumentation
- Marktgerechte Bewertung mit nachvollziehbarer Herleitung
Sie erhalten eine schriftliche Bewertung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung oder bei Behörden. Belege über Restaurierungen, Rechnungen und alte Fotos bringen Sie gern mit. Sie helfen, den Zustand und die Geschichte des Fahrzeugs zu belegen.
So kommen Sie zum Oldtimer-Wertgutachten
Rufen Sie uns an unter 08458 / 3283-0 oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Wir vereinbaren einen Termin bei uns in Gaimersheim oder bei Ihnen in der Garage, ob in Ingolstadt, Eichstätt, Neuburg oder Pfaffenhofen.
Robin Schaller und Roland Schaller sind von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -Bewertung. Allgemeines zur Bewertung moderner Fahrzeuge finden Sie unter Fahrzeugbewertung.
Häufige Fragen
Ist das Oldtimer-Wertgutachten dasselbe wie das Gutachten für das H-Kennzeichen?
Nein. Das Wertgutachten ermittelt den Wert für die Versicherung. Das amtliche Gutachten nach § 23 StVZO ist die Voraussetzung für das H-Kennzeichen. Beides bekommen Sie bei uns unter einem Dach: das Wertgutachten vom Sachverständigenbüro, das H-Gutachten an der TÜV SÜD Prüfstelle.
Ab wann gilt ein Fahrzeug als Oldtimer?
Für das H-Kennzeichen muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und gut erhalten sein. Für eine Wertbewertung gibt es keine feste Altersgrenze. Auch jüngere Klassiker, sogenannte Youngtimer, bewerten wir.
Wie oft sollte ich meinen Oldtimer neu bewerten lassen?
Das legt meist Ihre Versicherung fest. Unabhängig davon ist eine neue Bewertung sinnvoll, wenn Sie das Fahrzeug restauriert haben oder sich die Marktpreise deutlich verändert haben.
Muss das Fahrzeug fahrbereit sein?
Nein. Steht der Oldtimer nicht zugelassen in der Garage, kommen wir zu Ihnen.
Was kostet eine Oldtimerbewertung?
Wir rechnen nach unserer Honorartabelle für Bewertungen ab. Den Preis für Ihr Fahrzeug nennen wir Ihnen gern vorab.

