Ihre Pflicht als Arbeitgeber
Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu treffen. Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 verlangen außerdem, dass Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Diese Aufgabe können Sie einer eigenen, ausgebildeten Fachkraft übertragen oder einer externen.
Warum eine externe Fachkraft?
- Blick von außen: Eine externe Fachkraft sieht, was im Alltag zur Gewohnheit geworden ist.
- Unabhängig: Sie ist keiner Abteilung verpflichtet und beurteilt sachlich.
- Kein Ausbildungsaufwand: Sie müssen niemanden aus Ihrem Team ausbilden lassen und freistellen.
- Kontinuität: Die Betreuung hängt nicht daran, ob ein Mitarbeiter im Unternehmen bleibt.
Unsere Leistungen
Arbeitsschutzorganisation
Wer hat welche Aufgaben im Arbeitsschutz? Ab wann brauchen Sie einen Sicherheitsbeauftragten? Wir helfen, Zuständigkeiten, Pflichtenübertragungen und Beauftragte sauber zu regeln. Arbeitsschutz wirkt nur, wenn er in die Strukturen des Betriebs eingebunden ist.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Säule des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, Gefährdungen und Berufskrankheiten rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wir erstellen sie mit Ihnen gemeinsam und halten sie aktuell.
Begehungen und Arbeitsschutzausschuss
Wir begehen Ihre Arbeitsstätten regelmäßig, dokumentieren Befunde und begleiten die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA).
Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Prüfungen
Wir unterstützen bei Betriebsanweisungen und Unterweisungen und behalten im Blick, welche Prüfungen fällig sind. Prüfungen von Fahrzeugen, Hebebühnen und Toren übernehmen wir auf Wunsch selbst, siehe UVV-Prüfung.
Ihr Ansprechpartner
Die Betreuung übernimmt Tim Schaller, Fachkraft für Arbeitssicherheit. Als Prüfingenieur und Kfz-Sachverständiger kennt er Werkstatt, Prüfhalle und Außendienst aus der täglichen Arbeit. Im eigenen Betrieb setzen wir den Arbeitsschutz genauso um, wie wir ihn bei unseren Kunden begleiten.
Individuelles Angebot
Der Betreuungsumfang hängt von Ihrer Branche und der Zahl Ihrer Beschäftigten ab. Rufen Sie uns an unter 08458 / 3283-0 oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Wir erstellen Ihnen ein Angebot, das zu Ihrem Betrieb passt.
Wir betreuen Unternehmen in Ingolstadt, Gaimersheim, Eichstätt, Neuburg, Pfaffenhofen und der Region.
Häufige Fragen
Braucht jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Wie die Betreuung aussieht, regelt die DGUV Vorschrift 2 je nach Betriebsgröße und Branche.
Ab wann brauche ich einen Sicherheitsbeauftragten?
In der Regel ab mehr als 20 Beschäftigten. Die genaue Zahl legt Ihr Unfallversicherungsträger fest. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter aus Ihrem Betrieb und ersetzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht.
Was kostet die Betreuung?
Das hängt vom Betreuungsumfang ab. Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Prüfen Sie auch Arbeitsmittel?
Fahrzeuge, Hebebühnen und Tore prüfen wir im Rahmen der UVV-Prüfung. Bei allen anderen Prüfungen achten wir als Fachkraft darauf, dass Fristen und Nachweise stimmen.

