Wichtig vorab
Die Rahmenvermessung bieten wir nur in Verbindung mit einem Haftpflichtgutachten an, also nach einem Unfall, den Sie nicht verschuldet haben. Eine Vermessung ohne Unfallgutachten, etwa vor einem Kauf, führen wir nicht durch.
Warum ein Motorrad so empfindlich ist
Ein Motorrad hält sich beim Fahren zu einem großen Teil von selbst stabil. Dafür sorgen dynamische Effekte, die von einer exakten Rahmen- und Fahrwerksgeometrie abhängen. Schon kleine Abweichungen können diese Eigenstabilität stören. Die Folgen reichen von schlechtem Geradeauslauf über Pendeln bis zum Lenkerflattern (Shimmy). Im Grenzbereich, etwa bei einer Notbremsung oder in einer schnellen Kurve, kann das zum Sturz führen.
Kurz gesagt: Die Betriebssicherheit eines Motorrads steht und fällt mit der Maßhaltigkeit des Fahrwerks. Ist das Fahrzeug durch den Unfall beschädigt, kann außerdem die Betriebserlaubnis erlöschen.
Wann eine Vermessung sinnvoll ist
Es muss kein schwerer Sturz sein. Schon ein Umfaller im Stand kann über die Hebelwirkung von Lenker und Gabel den Rahmen belasten. Typische Anlässe sind:
- Anstoß durch ein anderes Fahrzeug, auch bei geringer Geschwindigkeit
- Ein vom Unfallgegner umgestoßenes, geparktes Motorrad
- Schäden an Gabel, Lenkkopf, Schwinge oder Felgen
- Auffälliges Fahrverhalten nach dem Unfall
Ob eine Vermessung im Einzelfall nötig ist, entscheiden wir bei der Besichtigung. Ist sie erforderlich, um den Schaden festzustellen, gehört sie zum Gutachten.
So vermessen wir
Wir arbeiten mit einem optischen Messverfahren. Hauptbezugspunkt ist die Schwingenachse: Dort wird ein Lasertragebügel montiert, der eine Messebene durch die Schwingenachse bildet. Ein Reflektorkopf sitzt an der Steuerkopfschraube. Von dieser Ebene aus werden alle relevanten Rahmenpunkte und Maße lotrecht aufgenommen.
Große Zerlegearbeiten sind dafür nicht nötig. Die Gabel bleibt eingebaut, es genügt, die Messpunkte freizulegen.
Das Ergebnis: ein Messprotokoll
Sie erhalten ein Protokoll, das die Rahmengeometrie objektiv dokumentiert. Es dient als Nachweis gegenüber der Versicherung des Unfallgegners und fließt in die Reparaturkalkulation des Gutachtens ein. Wenn Sie das Motorrad später verkaufen, belegt es außerdem, wie es um den Rahmen nach dem Unfall stand. Das gibt Käufer und Verkäufer Sicherheit.
Ablauf im Haftpflichtschaden
Schaden melden
Telefonisch unter 08458 / 3283-0 oder über das Formular zur Schadenmeldung.
Besichtigung und Vermessung
Wir nehmen den Schaden auf und vermessen bei Bedarf den Rahmen.
Gutachten mit Messprotokoll
Das Unfallgutachten geht an Sie, Ihren Anwalt oder Ihre Werkstatt und an die gegnerische Versicherung.
Robin Schaller und Roland Schaller sind von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Sachgebiet Kfz-Schäden und -Bewertung. Wir sind für Motorradfahrer aus Ingolstadt, Gaimersheim, Eichstätt, Neuburg, Pfaffenhofen und Schrobenhausen im Einsatz.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die Rahmenvermessung?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehört eine erforderliche Vermessung zum Schaden. Die Kosten trägt dann in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, zusammen mit dem Gutachten.
Kann ich mein Motorrad auch ohne Unfall vermessen lassen?
Bei uns nicht. Wir bieten die Rahmenvermessung nur noch im Zusammenhang mit einem Haftpflichtgutachten an.
Mein Motorrad ist nur umgefallen. Lohnt sich eine Vermessung?
Das kommt auf die Schäden an. Auch ein Umfaller kann den Rahmen belasten. Hat der Unfallgegner Ihr Motorrad umgestoßen, schauen wir es uns an und entscheiden bei der Besichtigung, ob eine Vermessung nötig ist.
Muss das Motorrad dafür zerlegt werden?
Nein. Die Gabel bleibt eingebaut. Es genügt, die Messpunkte an der Schwingenachse und am Steuerkopf freizulegen.
Ich habe den Unfall selbst verursacht. Was nun?
Dann kommt unter Umständen Ihre Kaskoversicherung in Frage. Ein Kaskogutachten können wir erstellen, eine Rahmenvermessung bieten wir in diesem Fall aber nicht an.

