Geöffnet bis 17:00 Uhr 08458 / 3283-0 info@schaller-sv.de Daimlerstraße 2 · 85080 Gaimersheim
Für Unternehmen · UVV

UVV-Prüfung für Fahrzeuge, Hebebühnen und Tore in Ingolstadt

Firmenwagen, Hebebühne und Rolltor müssen regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die UVV-Prüfung für Betriebe in Ingolstadt und Umgebung und dokumentieren sie so, dass Sie bei der nächsten Nachfrage der Berufsgenossenschaft alles griffbereit haben.

Prüfhalle mit Bremsenprüfstand und geöffnetem Rolltor in Gaimersheim

Was die UVV-Prüfung ist

UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geben sie als DGUV-Vorschriften heraus. Für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, sind sie verbindlich. Sie regeln unter anderem, dass technische Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden müssen.

Verantwortlich ist der Unternehmer. Er muss dafür sorgen, dass die Prüfungen stattfinden, dass festgestellte Mängel beseitigt werden und dass alles nachvollziehbar dokumentiert ist.

Was wir prüfen

Firmenfahrzeuge

Fahrzeuge müssen nach DGUV Vorschrift 70 bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Das gilt für den Pkw im Außendienst genauso wie für den Transporter. Firmenfahrzeuge können Sie auf Wunsch zusammen mit der Hauptuntersuchung an unserer TÜV SÜD Prüfstelle am selben Standort prüfen lassen.

Hebebühnen

Fahrzeughebebühnen in Werkstätten müssen regelmäßig, in der Regel jährlich, durch eine befähigte Person geprüft werden. Wir prüfen Tragkonstruktion, Sicherheitseinrichtungen und Funktion bei Ihnen vor Ort.

Kraftbetätigte Tore

Rolltore und andere kraftbetätigte Tore sind nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich zu prüfen. Auch diese Prüfung erledigen wir bei Ihnen im Betrieb.

Sie haben weitere Arbeitsmittel, die geprüft werden müssen? Fragen Sie uns. Wir sagen Ihnen offen, was wir selbst prüfen können.

Dokumentation: Prüfnachweis und Plakette

Jede Prüfung muss nachgewiesen werden. Unser Prüfnachweis enthält:

  • Datum und Umfang der Prüfung
  • Ergebnis mit Angabe der festgestellten Mängel
  • Beurteilung, ob dem weiteren Betrieb Bedenken entgegenstehen
  • Hinweise auf notwendige Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers

Auf dem geprüften Arbeitsmittel bringen wir eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin an. Wir dokumentieren die Prüfungen digital, sodass Sie die Nachweise jederzeit vorlegen können.

Ohne gültige Prüfung nicht weiter betreiben

Arbeitsmittel ohne gültige Prüfung dürfen nicht weiter betrieben werden. Kommt es zu einem Unfall, fragt die Berufsgenossenschaft nach den Prüfnachweisen. Fehlen sie, kann das für den Unternehmer teuer werden, bis hin zu Regressforderungen.

Ablauf und Anfrage

  1. Anfrage

    Nennen Sie uns per Telefon unter 08458 / 3283-0 oder über die Kontaktseite, was geprüft werden soll.

  2. Angebot und Termin

    Sie erhalten ein Angebot nach unserer Honorartabelle. Den Termin stimmen wir mit Ihrem Betriebsablauf ab.

  3. Prüfung und Nachweis

    Wir prüfen, kennzeichnen und dokumentieren. Mängel besprechen wir direkt mit Ihnen.

Wir prüfen für Betriebe in Ingolstadt, Gaimersheim, Eichstätt, Neuburg, Pfaffenhofen und der Region. Für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs insgesamt gibt es unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Firmenfahrzeug zur UVV-Prüfung?

Nach DGUV Vorschrift 70 bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich. Die Hauptuntersuchung ersetzt die UVV-Prüfung nicht, beide lassen sich aber an einem Termin verbinden.

Ist die UVV-Prüfung dasselbe wie die HU?

Nein. Die Hauptuntersuchung ist eine amtliche Prüfung nach der StVZO. Die UVV-Prüfung ist eine Pflicht aus dem Arbeitsschutz und prüft den betriebssicheren Zustand für den Einsatz im Unternehmen.

Gilt die UVV-Prüfung auch für privat genutzte Dienstwagen?

Ja. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug vom Unternehmen gestellt und betrieblich genutzt wird.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel gefunden werden?

Wir halten die Mängel im Prüfnachweis fest und sagen Ihnen, ob das Arbeitsmittel weiter betrieben werden darf. Nach der Mängelbeseitigung wird dies im Nachweis vermerkt.

Kommen Sie für die Prüfung zu uns?

Hebebühnen und Tore prüfen wir bei Ihnen vor Ort. Wo die Fahrzeugprüfung stattfindet, stimmen wir mit Ihnen ab.

Prüfung oder Betreuung für Ihren Betrieb?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir machen Ihnen ein passendes Angebot.