Änderungsabnahme
n. §19 (3) StVZO*
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, bei Anbau einer Anhängerzugvorrichtung, sowie bei Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Prüfstelle in Gaimersheim
An unserer TÜV Prüfstelle in Gaimersheim nähe Westpark (Ingolstadt) sind Sie herzlich Willkommen. Unsere Prüfer untersuchen Ihr Fahrzeug im amtlichen Dienstleistungsbereich (wie z.B.Hauptuntersuchung). Gerne können Sie vorab einen Termin vereinbaren oder jederzeit spontan an unserer Prüfstelle vorbeikommen.

Änderungsabnahme
Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen – zum Beispiel durch andere Räder/Reifen, ein Fahrwerk, Spurverbreiterungen, Anhängerkupplung, Spoiler, Lenkrad oder weitere Anbauteile? Dann kann eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO erforderlich sein.
Bei einer Änderungsabnahme wird geprüft, ob das verbaute Teil ordnungsgemäß montiert wurde und ob alle Vorgaben aus dem jeweiligen Prüfzeugnis – zum Beispiel Teilegutachten, ABE oder der neuen Teiletypgenehmigung – eingehalten sind. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug auch nach der Änderung weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Betriebserlaubnis erhalten bleibt.
An unserer Prüfstelle in Gaimersheim bei Ingolstadt führen wir Änderungsabnahmen zuverlässig und praxisnah durch. Bringen Sie zum Termin bitte alle vorhandenen Unterlagen zum verbauten Teil mit, insbesondere Teilegutachten, ABE oder sonstige Genehmigungen. So können wir die Prüfung zügig durchführen und Ihnen nach erfolgreicher Abnahme die entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Haben Sie für Ihre Änderung am Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist eine Änderungsabnahme grundsätzlich nicht erforderlich. Aber Vorsicht – es gibt Ausnahmen! Wichtig ist es die ABE sorgfältig zu lesen. Ihr Fahrzeug muss in der ABE genannt werden, sowie alle darin vermerkten Auflagen und Hinweise müssen eingehalten werden. Kommt eine Auflage im Wortlaut „Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten einer Überwachungsorganisation nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen.“ vor, dann ist eine Änderungsabnahme erforderlich! Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
Was ändert sich beim Teilegutachten?Seit dem 20. Juni 2025 wird das bisher bekannte Teilegutachten schrittweise durch die neue nationale Teiletypgenehmigung ersetzt. Das bedeutet: Für neue genehmigungspflichtige Fahrzeugteile werden künftig keine klassischen Teilegutachten mehr erstellt. Stattdessen erfolgt die Genehmigung zentral über das Kraftfahrt-Bundesamt.
Für Fahrzeughalter ist wichtig: Bereits vorhandene Teilegutachten können während einer Übergangsfrist weiterhin für eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO verwendet werden. Diese Übergangsfrist läuft bis zum 19. Juni 2028. Ab dem 20. Juni 2028 können alte Teilegutachten grundsätzlich nur noch im Rahmen einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO berücksichtigt werden.
Bereits ordnungsgemäß verbaute und eingetragene Fahrzeugteile bleiben weiterhin gültig. Wer also ein Fahrzeugteil bereits mit Teilegutachten fachgerecht verbaut und abnehmen lassen hat, muss in der Regel nichts weiter veranlassen.
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TÜV SÜD Autopartner GmbH
TÜV SÜD Auto Partner GmbH ist als eine Vereinigung professioneller, freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, eine neue, junge und aktive Leistungsgemeinschaft. Jeder Partner ist ein Meister seines Fachs.
Als selbstständiges, 100-prozentiges Tochterunternehmen gehört die TÜV SÜD Auto Partner GmbH zum Verbund der TÜV SÜD-Gruppe.
Als Vertragspartner der TÜV SÜD Auto Partner GmbH führen wir für sie, in dessen Namen und Rechnung amtliche Prüfungen wie die Hauptuntersuchung, Anbauabnahmen u.a. durch. Als Kunde profitieren sie von den Premiumleistungen der Leistungsgemeinschaft der TÜV SÜD Auto Partner.
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