Änderungsabnahme
n. §19 (3) StVZO*
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, bei Anbau einer Anhängerzugvorrichtung, sowie bei Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Prüfstelle in Gaimersheim
An unserer TÜV Prüfstelle in Gaimersheim nähe Westpark (Ingolstadt) sind Sie herzlich Willkommen. Unsere Prüfer untersuchen Ihr Fahrzeug im amtlichen Dienstleistungsbereich (wie z.B.Hauptuntersuchung). Gerne können Sie vorab einen Termin vereinbaren oder jederzeit spontan an unserer Prüfstelle vorbeikommen.
Warum zum Schaller fahren?
Wir stehen Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite, besuchen Sie uns einfach an unserer Prüfstelle.
Vorsicht! Auch wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt muss teilweise eine Änderungsabnahme durchgeführt werden. Die Auflagen und Hinweise des jeweiligen Gutachtens müssen eingehalten werden. Durch den TÜV SÜD haben wir auf eine Vielzahl von Gutachten Zugriff.
Haben Sie für Ihre Änderung am Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist eine Änderungsabnahme grundsätzlich nicht erforderlich. Aber Vorsicht – es gibt Ausnahmen! Wichtig ist es die ABE sorgfältig zu lesen. Ihr Fahrzeug muss in der ABE genannt werden, sowie alle darin vermerkten Auflagen und Hinweise müssen eingehalten werden. Kommt eine Auflage im Wortlaut „Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten einer Überwachungsorganisation nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen.“ vor, dann ist eine Änderungsabnahme erforderlich! Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
Anders als bei der ABE muss eine Änderung am Fahrzeug mit einem Teilegutachten immer abgenommen werden. Der entsprechende Hinweis im Teilegutachten steht meist auf der ersten Seite des Gutachtens. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
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TÜV SÜD Autopartner GmbH
TÜV SÜD Auto Partner GmbH ist als eine Vereinigung professioneller, freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, eine neue, junge und aktive Leistungsgemeinschaft. Jeder Partner ist ein Meister seines Fachs.
Als selbstständiges, 100-prozentiges Tochterunternehmen gehört die TÜV SÜD Auto Partner GmbH zum Verbund der TÜV SÜD-Gruppe.
Als Vertragspartner der TÜV SÜD Auto Partner GmbH führen wir für sie, in dessen Namen und Rechnung amtliche Prüfungen wie die Hauptuntersuchung, Anbauabnahmen u.a. durch. Als Kunde profitieren sie von den Premiumleistungen der Leistungsgemeinschaft der TÜV SÜD Auto Partner.
Adresse
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