Wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer?
Alt allein reicht nicht. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beschreibt einen Oldtimer als Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist. Es muss außerdem weitgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Ob das zutrifft, stellt ein Prüfingenieur im Oldtimergutachten nach § 23 StVZO fest.
Mit dem Gutachten beantragen Sie bei der Zulassungsstelle das H-Kennzeichen. Das „H“ steht für historisch. Wir begutachten Pkw und Motorräder an unserer TÜV SÜD Prüfstelle in Gaimersheim, für Oldtimerfreunde aus Ingolstadt und dem ganzen Umkreis gut erreichbar.
Worauf wir bei der Begutachtung achten
Das Oldtimergutachten ist keine Schönheitskonkurrenz. Ein paar Gebrauchsspuren gehören zu einem Fahrzeug, das gefahren wird. Entscheidend sind drei Fragen:
- Originalität: Entspricht das Fahrzeug weitgehend dem Auslieferungszustand? Änderungen, die schon zur Bauzeit üblich waren, sind in der Regel kein Problem. Moderne Umbauten können die Einstufung verhindern.
- Erhaltungszustand: Sind Karosserie, Rahmen, Innenraum und Technik in gutem Zustand? Starker Rost oder ein unfertiges Restaurierungsprojekt reichen nicht.
- Verkehrssicherheit: Bremsen, Lenkung, Fahrwerk und Beleuchtung müssen in Ordnung sein. Deshalb verbinden wir das Gutachten mit einer Hauptuntersuchung.
Die genauen Anforderungen sind in einer bundesweit geltenden Richtlinie festgelegt. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, rufen Sie uns vorher an. Für ein kurzes Vorgespräch kommen Sie am besten mit dem Fahrzeug vorbei, dann sehen wir uns Umbauten und Zustand gemeinsam an.
Was das H-Kennzeichen bringt
Das H-Kennzeichen ist vor allem eine Anerkennung: Ihr Fahrzeug gilt offiziell als technisches Kulturgut. Dazu kommen praktische Vorteile. Die Kfz-Steuer wird pauschal berechnet, was bei älteren Motoren meist günstiger ist. Mit H-Kennzeichen dürfen Sie außerdem ohne grüne Plakette in Umweltzonen fahren. Viele Versicherer bieten eigene Tarife für Oldtimer an.
Abgasuntersuchung: trotzdem Pflicht
Das H-Kennzeichen befreit nicht von der Abgasuntersuchung. Die AU ist bei der HU weiter vorgeschrieben für Fahrzeuge mit Ottomotor ab Erstzulassung 1. Juli 1969, mit Dieselmotor ab 1. Januar 1977 und für Motorräder ab 1. Januar 1989. Ältere Fahrzeuge sind davon ausgenommen.
So kommen Sie zum Oldtimergutachten
Vorab klären
Bei Umbauten oder Zweifeln am Zustand rufen Sie uns kurz an. Zum Vorgespräch kommen Sie am besten kurz mit dem Fahrzeug vorbei. Wir sagen Ihnen offen, wie die Chancen stehen.
Termin vereinbaren
Rufen Sie uns an, wir vereinbaren einen Termin. Bringen Sie den Fahrzeugschein mit und alles, was zur Geschichte des Fahrzeugs und zu Änderungen vorliegt.
Begutachtung und HU
Der Prüfingenieur sieht sich das Fahrzeug gründlich an und führt die Hauptuntersuchung durch.
Zulassungsstelle
Mit dem Gutachten beantragen Sie dort das H-Kennzeichen.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung. Die aktuellen Preise nennen wir Ihnen an der Anmeldung oder am Telefon.
Oldtimergutachten oder Wertgutachten?
Die beiden werden oft verwechselt. Das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ist eine amtliche Prüfung für die Zulassung. Über den Wert Ihres Fahrzeugs sagt es nichts. Für die Versicherung, einen Kauf oder Verkauf brauchen Sie ein Wertgutachten. Das erstellen unsere Kfz-Sachverständigen am selben Standort: mehr dazu unter Oldtimerbewertung.
Unfallschaden am Klassiker? Unsere Kfz-Sachverständigen helfen Ihnen weiter. Mehr zum Unfallgutachten.
Häufige Fragen
Ab wann bekommt mein Auto ein H-Kennzeichen?
Frühestens 30 Jahre nach dem Tag, an dem es erstmals in den Verkehr gekommen ist. Zusätzlich muss es weitgehend original und gut erhalten sein. Das stellen wir im Oldtimergutachten fest.
Was muss ich zum Oldtimergutachten mitbringen?
Den Fahrzeugschein und, falls vorhanden, Unterlagen zur Geschichte des Fahrzeugs, zu Restaurierungen und zu Änderungen. Das hilft bei der Beurteilung der Originalität.
Braucht ein Oldtimer mit H-Kennzeichen eine Abgasuntersuchung?
Ja, wenn er unter die AU-Pflicht fällt: Ottomotoren ab Erstzulassung 1. Juli 1969, Diesel ab 1. Januar 1977, Motorräder ab 1. Januar 1989. Die AU erledigen wir bei der Hauptuntersuchung mit.
Darf ich mit H-Kennzeichen in die Umweltzone?
Ja. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne grüne Plakette in Umweltzonen fahren.
Sind Umbauten erlaubt?
Änderungen, die schon zur Bauzeit üblich waren, sind in der Regel kein Hindernis. Moderne Umbauten können die Einstufung als Oldtimer verhindern. Rufen Sie uns im Zweifel vorher an.
Mein Oldtimer ist abgemeldet. Wie komme ich zu Ihnen?
Zum Beispiel mit einem Kurzzeitkennzeichen, das für Fahrten zur Prüfung gedacht ist, oder auf dem Anhänger. Fragen Sie dazu bei Ihrer Zulassungsstelle nach.
Ist das Oldtimergutachten auch ein Wertgutachten?
Nein. Es ist eine amtliche Prüfung für die Zulassung. Ein Wertgutachten für Versicherung oder Verkauf erstellen unsere Kfz-Sachverständigen am selben Standort, siehe Oldtimerbewertung.

