Oldtimergutachten
n. §23 StVZO*
Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, dass vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, dass den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten von TÜV SÜD bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.
Prüfstelle in Gaimersheim
An unserer TÜV Prüfstelle in Gaimersheim nähe Westpark (Ingolstadt) sind Sie herzlich Willkommen. Unsere Prüfer untersuchen Ihr Fahrzeug im amtlichen Dienstleistungsbereich (wie z.B.Hauptuntersuchung). Gerne können Sie vorab einen Termin vereinbaren oder jederzeit spontan an unserer Prüfstelle vorbeikommen.

Das H-Kennzeichen für Ihren Oldtimer erhalten Sie an unserer TÜV SÜD Auto Partner Prüfstelle in Gaimersheim.
Das H-Kennzeichen für Ihren Oldtimer erhalten Sie an unserer TÜV SÜD Auto Partner Prüfstelle in Gaimersheim.

TÜV SÜD Autopartner GmbH
TÜV SÜD Auto Partner GmbH ist als eine Vereinigung professioneller, freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, eine neue, junge und aktive Leistungsgemeinschaft. Jeder Partner ist ein Meister seines Fachs.
Als selbstständiges, 100-prozentiges Tochterunternehmen gehört die TÜV SÜD Auto Partner GmbH zum Verbund der TÜV SÜD-Gruppe.
Als Vertragspartner der TÜV SÜD Auto Partner GmbH führen wir für sie, in dessen Namen und Rechnung amtliche Prüfungen wie die Hauptuntersuchung, Anbauabnahmen u.a. durch. Als Kunde profitieren sie von den Premiumleistungen der Leistungsgemeinschaft der TÜV SÜD Auto Partner.
Wichtige Informationen
Die Regelung für die Abgasuntersuchung hat mit der Oldtimereinstufung nach §23 StVZO nahezu nichts zu tun. Mit H-Zulassungen dürfen Sie ohne grüne Plakette in die Umweltzone fahren. Die Abgasuntersuchungspflicht besteht jedoch weiterhin. Folgende Fahrzeuge unterliegen der Abgasuntersuchungspflicht:
- Motorräder: Zulassung nach dem 01.01.1989
- Otto-Motoren: Zulassung nach dem 01.07.1969
- Diesel-Motor: Zulassung nach dem 01.01.1977
Adresse
Daimlerstraße 2
85080 Gaimersheim
Öffnungszeiten
Mo.-Do.: 07:45 – 17:00 Uhr
Fr.: 07:45 – 16:30 Uhr
geschlossen 12:00 – 13:00 Uhr
Adresse 📍
Daimlerstr. 2
85080 Gaimersheim
Öffnungszeiten 🕐