Mittagspause bis 13:00 Uhr 08458 / 3283-0 info@schaller-sv.de Daimlerstraße 2 · 85080 Gaimersheim
Gutachten · Sonderfälle

Sondergutachten bei Mängeln, Reparatur- und Motorschäden

Der Gebrauchte hat mehr Macken als versprochen, die Reparatur hält nicht, der Motor ist hinüber und keiner will schuld sein. Bei solchen Fällen klären wir als unabhängige Kfz-Sachverständige, was technisch dahintersteckt. Für Ingolstadt und die ganze Region.

Sachverständiger untersucht Rad, Bremse und Radhaus eines Pkw

Typische Fälle für ein Sondergutachten

Nicht jeder Schaden ist ein Unfallschaden. Ein Sondergutachten beauftragen Sie privat, wenn eine technische Frage geklärt werden muss, oft weil ein Streit droht. Häufig geht es um diese Fälle:

Mängel nach dem Fahrzeugkauf

Kurz nach dem Kauf zeigen sich Mängel, oder es gibt den Verdacht auf einen verschwiegenen Unfallschaden. Wir untersuchen das Fahrzeug, dokumentieren die Mängel und beurteilen, ob sie schon beim Kauf vorhanden waren und ob sie erkennbar waren. Das ist die Grundlage, wenn Sie gegenüber dem Verkäufer Ihre Rechte geltend machen wollen.

Mangelhafte Reparatur

Die Rechnung ist bezahlt, das Problem ist geblieben oder ein neues dazugekommen. Wir prüfen, ob die Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde und ob die berechneten Arbeiten zum Schaden passen.

Motorschaden und andere technische Defekte

Bei einem Motorschaden ist die Ursache entscheidend: Verschleiß, Wartungsfehler, ein Materialfehler oder ein Fehler bei einer vorherigen Reparatur? Davon hängt ab, wer für den Schaden aufkommt. Wir ermitteln die Ursache so weit, wie es technisch möglich ist, und halten das Ergebnis nachvollziehbar fest.

Freie Unfallrekonstruktion

Sind Sie mit der Darstellung eines Unfallhergangs nicht einverstanden, rekonstruieren wir den Unfall auch im privaten Auftrag. Mehr dazu unter Unfallrekonstruktion und Gerichtsgutachten.

Beweise sichern, bevor sie weg sind

Bei Sondergutachten ist der Zeitpunkt wichtig. Wird ein Fahrzeug repariert, zerlegt oder verkauft, sind Spuren oft für immer verloren. Melden Sie sich deshalb, bevor etwas verändert wird. Wir halten den Zustand mit Fotos und Messungen fest, damit er später noch belegt werden kann.

Sollen die Tatsachen gerichtlich gesichert werden, gibt es dafür das selbständige Beweisverfahren. Hier beauftragt das Gericht den Sachverständigen.

So läuft ein Sondergutachten ab

  1. Erstes Gespräch

    Sie schildern uns am Telefon unter 08458 / 3283-0 oder über die Kontaktseite, worum es geht. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten die Frage klären kann.

  2. Fragestellung festlegen

    Gemeinsam formulieren wir, was genau untersucht werden soll. Das spart Zeit und Kosten.

  3. Untersuchung

    Bei uns in Gaimersheim, in der Werkstatt oder dort, wo das Fahrzeug steht. Ist eine Zerlegung nötig, stimmen wir das vorher mit Ihnen ab.

  4. Gutachten

    Sie erhalten ein schriftliches Gutachten mit Befund, Fotos und einer nachvollziehbaren Begründung.

Was kostet ein Sondergutachten?

Sondergutachten rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Weil jeder Fall anders ist, besprechen wir den voraussichtlichen Aufwand vorab mit Ihnen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen Sie dort nach, ob sie die Kosten übernimmt.

Robin Schaller und Roland Schaller sind von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -Bewertung. Wir arbeiten für Privatpersonen, Unternehmen und Anwälte aus Ingolstadt, Gaimersheim, Eichstätt, Neuburg, Pfaffenhofen und Schrobenhausen.

Häufige Fragen

Ich habe einen Gebrauchtwagen mit verstecktem Unfallschaden gekauft. Was jetzt?

Verändern Sie am Fahrzeug möglichst nichts und lassen Sie es nicht reparieren. Wir dokumentieren den Schaden und beurteilen, ob er schon vor dem Kauf bestand. Für die rechtliche Seite empfehlen wir einen Anwalt.

Meine Werkstatt hat schlecht repariert. Können Sie das prüfen?

Ja. Wir prüfen, ob die Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde, und vergleichen sie mit der Rechnung. Am besten bevor eine andere Werkstatt nachbessert.

Können Sie die Ursache eines Motorschadens feststellen?

In vielen Fällen ja. Oft ist dafür eine teilweise Zerlegung des Motors in einer Werkstatt nötig. Das stimmen wir vorher mit Ihnen und, wenn nötig, mit der Gegenseite ab.

Wer bezahlt das Sondergutachten?

Zunächst Sie als Auftraggeber. Ob Sie die Kosten später von der Gegenseite oder Ihrer Rechtsschutzversicherung zurückbekommen, hängt vom Einzelfall ab.

Wird ein privates Gutachten vor Gericht anerkannt?

Ein Privatgutachten ist vor Gericht ein qualifizierter Parteivortrag. Es hilft, den eigenen Standpunkt zu belegen. Das Gericht kann zusätzlich einen eigenen Sachverständigen bestellen.

Unfallschaden? Schaller fragen.

Rufen Sie uns an oder melden Sie den Schaden online. Wir kümmern uns um den Rest.