Was sie wissen müssen

Die Prüfungen von LPG- und CNG-Gasanlagen in Kraftfahrzeugen basieren auf gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie europäischen Richtlinien. Konkret bildet der § 41a StVZO die rechtliche Grundlage für die Gasanlagenprüfung (GAP), die Gassystemeinbauprüfung (GSP) sowie die regelmäßige Gaswiederholungsprüfung (GWP). Zudem wird bei der GSP insbesondere die Einhaltung der europäischen Norm ECE-R115 geprüft. Ziel aller Prüfungen ist es, die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlagen dauerhaft sicherzustellen.

Bei der Hauptuntersuchung

Die Gaswiederholungsprüfung (GWP) wird bei der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend kontrolliert. Die GWP darf dabei maximal einen Monat vor der Hauptuntersuchung durch einer anerkannten Fachwerkstatt mit DAkkS-Zertifizierung durchgeführt werden. Alternativ erfolgt sie direkt im Rahmen der Hauptuntersuchung. Liegt zum Zeitpunkt der HU keine gültige GWP vor, gilt dies als erheblicher Mangel, der zur Verweigerung der HU-Plakette führt.

Wichtige Information für Halter von CNG-Fahrzeugen

Sofern das Fahrzeug über Wartungsklappen verfügt und keine Anzeichen für Schäden oder Korrosion erkennbar sind, reicht die Sichtprüfung durch die vorhandenen Wartungsklappen aus.

Fehlen Wartungsklappen, muss die Unterbodenverkleidung demontiert werden, um eine ausreichende Sichtprüfung zu ermöglichen. Wichtig: Besteht der Verdacht auf Beschädigungen oder Korrosion, ist ebenso die Unterbodenverkleidung zu entfernen, oder es sind sogar die Gastanks auszubauen.

Diese Regelung betrifft alle CNG-Tanktypen (Typ 1 bis Typ 4), einschließlich Kunststofftanks.