Nein, der TÜV-Prüfbericht muss nicht dauerhaft im Fahrzeug mitgeführt werden. Es ist jedoch empfehlenswert, ihn gut aufzubewahren – insbesondere, wenn Sie im Ausland unterwegs sind oder bei Fahrzeugverkauf. Bei Kontrollen innerhalb Deutschlands reicht in der Regel die Prüfplakette am Kennzeichen. Bei Behörden muss der Nachweis vorgezeigt werden können.