Sonderräder

Winterreifenzeit heißt für die Meisten auch Sonderfelgenzeit!
Doch was muss ich bei den Sonderrädern beachten? Aussagen wie „die Räder haben eine ABE“ sind oft nicht immer ausreichend!

Was sind die gängigsten Prüfzeugnisse?
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach §22 der StVZO und das Teilegutachten.
An dieser Stelle sei vorweggenommen, dass Räder mit einem Teilegutachten immer nach dem §19(3) der StVZO eingetragen werden müssen.

Prüfschritte für Räder mit einer ABE:
1. Identifizieren Sie die Felgen sowie die ABE. Die Felgen müssen eine Kennzeichnung mit der Nummer der ABE besitzen (im Bild „KBA 49291“). Die Größe der Felgen steht meist auf der nichtsichtbaren Seite der Speichen (im Bild nicht sichtbar „7,5Jx17H2 ET35“). Prüfen Sie nun ob die Angaben auf der Felge, mit den Angaben auf der ABE übereinstimmen.

2. Suchen Sie nun Ihren Fahrzeugtyp in der ABE. Hierfür suchen Sie erst die Marke des Fahrzeuges, anschließend nach Fahrzeugtypenbezeichnung. Ist der Fahrzeugtyp gefunden, gibt es meist verschiedene Ausführungen. Um das richtige Fahrzeug auszuwählen, vergleichen Sie die Nummern der Betriebserlaubnis mit der Betriebserlaubnisnummer Ihres Fahrzeuges. Diese finden Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1) im Feld „K“. (im Bild auf dem Ausschnitt der ABE sehen Sie die Betriebserlaubnisnummer „e1*2007/46*0316“). Stimmen die Nummern überein, können weitere Prüfschritte vorgenommen werden. (Die letzten 2 Ziffern im Fahrzeugschein sind nur der Änderungsstand und meist für die ABE nicht von Bedeutung).

3. Vergleichen Sie die kW (Leistung) Angaben auf der ABE mit Ihrem Fahrzeug.

4. Nun gibt es meist eine Auswahl an Reifengrößen, welche auf den vorliegenden Felgen mit Ihrem Fahrzeug gefahren werden dürfen (im Bild 225/50 R17 & 235/45 R17 & 245/45 R17). Im Reiter „Auflagen zu Reifen“ stehen nun die reifenspezifischen Auflagen (im Bild 124 & 12A & 12A), welche für die jeweilige Reifengröße eingehalten werden müssen.

5. Gleichzeitig stehen im letzten Reiter die allgemeinen Auflagen für die vorliegenden Felgen (im Bild 10B & 11B & 11G usw.). Diese müssen Sie generell bei dieser Felge beachten.

6. Am Ende einer jeden ABE finden Sie die Erläuterungen zu der jeweiligen Schlüsselnummer. Z.B. 11B: „Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße…“
Gehen Sie nun jede Schlüsselnummer, welche Sie zuvor ihrem Fahrzeugtyp sowie Ihrer Reifengröße zugeordnet haben, in den Erklärungen durch.
Sind alle Auflagen eingehalten, können Sie die Räder ohne Bedenken nutzen.

Wo kann es problematisch werden?
Der §19(3) der StVZO regelt unter anderem den Anbau von Zubehörteilen mit einer ABE. Gleichzeitig sagt dieser, dass eine Betriebserlaubnis erlischt, falls die Auflagen einer ABE nicht eingehalten werden.
Im Bild sehen Sie die Schlüsselnummer 11A mit folgendem Text: „Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den … bescheinigen zu lassen.“
Somit muss unverzüglich eine Änderungsabnahme nach §19(3) erfolgen, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug.

Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner in dieser komplizierten Thematik. Sie können uns telefonisch, per Mail oder über Facebook kontaktieren. Zu unseren Öffnungszeiten können Sie uns auch gerne an der Prüfstelle in Gaimersheim besuchen.