Viele vermuten, dass eine Überziehung von bis zu zwei Monaten erlaubt ist – das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Laut StVZO ist der auf der Plakette angegebene Termin verbindlich einzuhalten. Zwar wird eine Überschreitung in Deutschland erst ab dem dritten Monat aktiv von Polizei oder Ordnungsbehörden geahndet, das ändert jedoch nichts an der Pflicht zur fristgerechten Durchführung.
Besonders im Ausland drohen teilweise schon ab dem ersten überzogenen Monat empfindliche Strafen. Im Falle eines Unfalls kann ein abgelaufener TÜV zudem zu erheblichen Problemen führen: Behörden oder Versicherungen könnten die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs anzweifeln, was im schlimmsten Fall zu einer Mithaftung führen kann. Wir empfehlen deshalb dringend, den Termin nicht zu überziehen und frühzeitig einen Prüfplatz zu reservieren.