Wann ist mein nächster TÜV fällig?

Seit 1951 gibt es in Deutschland die regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Jeder Fahrzeughalter muss so in vorgegebenen Zeitabständen sein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorfahren. Somit ist die Sicherheit auf unseren Straßen bestmöglich gewährleistet.

TÜV Termin und Fristen

Den Termin Ihrer nächsten Hauptuntersuchung finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein, auf dem letzten Prüfbericht oder auf Ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck (Plakette).
Allgemein dargestellt sind folgende Fristen geltend:

PKW alle 24 Monate

Neufahrzeug: erstmalig nach 36 Monaten

Krafträder alle 24 Monate
Anhänger unter 3,5t alle 24 Monate

Neufahrzeug unter 750kg: erstmalig nach 36 Monaten

Wohnmobil unter 3,5t alle 24 Monate

Neufahrzeug: erstmalig nach 36 Monaten

Wohnmobil über 3,5t alle 12 Monate

in den ersten 6 Jahren alle 24 Monate

Die genauen Fristen für die einzelnen Fahrzeuge, sowie Ausnahmen und Sonderregelungen findet man in der StVZO unter der Anlage 8, Nummer 1.

-> Gesetze im Internet (Bei Klicken werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet)

TÜV Termin am Kennzeichen ablesen

Anders als von den meisten vermutet, ist der schwarze Balken auf der TÜV Plakette nicht für die nächste Fälligkeit ausschlaggebend. Der Monat meines nächsten TÜV Termins, ist die ganz oben (senkrecht) stehende Zahl – hier markiert mit dem roten Pfeil. (In diesem Fall die „9“ und somit der September)
Das Jahr meines nächsten TÜV Termins steht in der Mitte der TÜV Plakette. In unserem Fall ist es die „18“ und somit 2018. Anhand der Plakettenfarbe kann das nächste Jahr zusätzlich erkannt werden. Die Farbe Grün steht für das Jahr 2018, die Farbe Orange für das Jahr 2019, die Farbe Blau für das Jahr 2020, die Farbe Gelb für das Jahr 2021.
Aber Vorsicht, die Farben wiederholen sich alle 6 Jahre.

TÜV Termin am letzten Bericht ablesen

Oft vergessen oder verloren, aber laut Gesetz immer aufzubewahren -> der letzte TÜV-Bericht.

Der große Vorteil: auf dem Bericht stehen nicht nur die Sachverständigen Feststellungen, sondern auch der nächste TÜV Termin. Achten Sie hierbei auf die Worte „Nächste Fälligkeit“,  „Nächste HU“ oder „Nächster Termin“.