Winterreifenpflicht bei winterlichem Wetter
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen gefahren werden. Ein festes Datum gibt es dafür nicht. Geregelt ist das in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit § 36 Abs. 4 StVZO.
Vorteile von Ganzjahresreifen
Ganzjahresreifen werden aus verschiedenen Gründen montiert und bringen oft Vorteile:
- kein Räderwechsel im Frühjahr und Herbst
- bei Wenigfahrern altern die Reifen nicht ungenutzt im Keller
- nur ein Satz Felgen nötig
- keine doppelte Reifenanschaffung
Dem steht ein Kompromiss gegenüber. Bei winterlichen Verhältnissen in den Bergen erreicht ein Ganzjahresreifen nicht die Leistung eines reinen Winterreifens. Im Sommer sind Rollwiderstand und Abrollgeräusch meist höher als bei einem vergleichbaren Sommerreifen. Für Fahrer, die bei extremen Bedingungen nicht oder nur selten unterwegs sind und eher kurze Strecken fahren, ist der Ganzjahresreifen aus unserer Sicht trotzdem eine gute Lösung.
Entscheidend: das Alpine-Symbol
Als Winterreifen gelten nur Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (auch „3PMSF“ genannt). Eine reine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) reicht dafür nicht aus. Diese Regel gilt für Reifen, die nach dem 31.12.2017 hergestellt wurden.
Übergangsfrist abgelaufen
Für ältere Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, gab es eine Übergangsfrist. Sie ist am 30.09.2024 abgelaufen. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten auch diese Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr als Winterreifen.
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit nicht geeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall kann es außerdem Probleme mit der Versicherung geben.
So prüfen Sie Ihre Reifen
- Symbol suchen: Auf der Reifenflanke sollte das Bergpiktogramm mit Schneeflocke zu sehen sein. Steht dort nur „M+S“, ist der Reifen kein Winterreifen im Sinne der Vorschrift.
- Alter prüfen: Das Herstelldatum steht in der DOT-Nummer auf der Flanke. Die letzten vier Ziffern geben Woche und Jahr an, zum Beispiel „2219“ für die 22. Woche 2019.
- Profil prüfen: Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm Profiltiefe. Für den Winter empfehlen Fachleute deutlich mehr.
- Geschwindigkeitsindex beachten: Liegt der Index unter der Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs, brauchen Sie einen Hinweis im Sichtfeld. Mehr dazu im Beitrag zum Geschwindigkeitsindex bei Reifen.
Reifen bei der Hauptuntersuchung
Bei der Hauptuntersuchung kontrollieren wir Zustand, Profiltiefe, Größe und Zulässigkeit der montierten Reifen. Unsicher, ob Ihre Ganzjahresreifen noch passen? Sprechen Sie uns an der Prüfstelle in Gaimersheim an – mit oder ohne Termin.
Häufige Fragen
Reicht M+S auf dem Reifen als Winterreifen?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterreifen. Die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen ist abgelaufen.
Gibt es in Deutschland ein festes Datum für Winterreifen?
Nein. Es gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glätte, Schnee, Schneematsch oder Eis müssen Winterreifen montiert sein. Die Faustregel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) ist nur eine Empfehlung.
Woran erkenne ich das Alter meiner Reifen?
An der DOT-Nummer auf der Reifenflanke. Die letzten vier Ziffern zeigen Produktionswoche und -jahr, zum Beispiel 2219 für die 22. Woche 2019.

