TÜV Abnahme n. §21 StVZO für Importfahrzeuge aus Amerika
Fahrzeug aus den USA importiert?! Nachfolgend geben wir ihnen wertvolle Tipps, dass auch die entsprechende TÜV Abnahme in Deutschland reibungslos abläuft.
Wichtig vorab: Ausnahmen für geltende Abgas- und Geräuschvorschriften werden generell nicht erteilt. Ausnahme hiervon besteht bei sog. Umzugsgut. Umzugsgut ist ein Fahrzeug dann, wenn es dem Übersiedelnden tatsächlich gehört und seit mindestens 6 Monaten auf seinen Namen im Herkunfts-Nicht-EU-Staat zum Verkehr zugelassen war.
Wichtig vor dem Kauf
Der Datenschutz bezieht sich in Amerika nicht auf Fahrzeugdaten. So können sie in vielen Fällen anhand der Fahrgestellnummer die Historie des Fahrzeuges im Internet nachlesen. Oftmals sind derartige Informationen kostenlos im World-Wide-Web erhältlich, oder werden nach einem kleinen Unkostenbeitrag bereitgestellt. Besondere Vorsicht gilt in Bezug auf sog. „Title“. Der „Title“ wird vom jeweiligen Bundesstaat bei Beschädigungen der Fahrzeuge ausgestellt. Nur ein „cleaner Title“ lässt auf ein nicht beschädigtes Fahrzeug hoffen. Von Title mit dem Namen „Salvage“ oder „Total loss“ sollte Abstand genommen werden, außer es erfolgt eine Reparatur nach Herstellervorgaben – bei der TÜV Abnahme müssen weitere Prüfungen durchgeführt werden. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen. Die jeweiligen Bezeichnungen und Einstufungen der Title können von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden sein. Eine Suche in Google gibt hierbei meist Aufschluss.
Für die Abnahme ihres Importfahrzeuges müssen die Gesetze und Vorschriften in Abhängigkeit des vorliegenden Erstzulassungsdatums eingehalten werden, vorbehaltlich der gesetzlichen Nachrüstpflichten.
Folgende Vorbereitungen können wir ihnen bei einer bevorstehenden TÜV Abnahme empfehlen.
1. Datenblatt / Herstellerbescheinigung: Ohne Datenblatt funktioniert i.d.R. nichts – oder nur mit sehr großem Aufwand und damit hohe Kosten. Über das Datenblatt wird das Fahrzeug zum großen Teil bereits technisch beschrieben, sodass viele Prüfungen bei einer entsprechenden Abnahme nicht erneut durchgeführt werden müssen. Ebenso kann das Datenblatt bereits einen sog. Abgasnachweis erfüllen. D.h. eine kostenaufwendige Abgasprüfung im Labor ist nicht notwendig. Ebenso können die Datenbestätigungen bereits Informationen über evtl. verbaute Hauptscheinwerfer mit DOT – Kennung des Lichttechnischen Instituts enthalten (nachfolgend mehr).
Ein entsprechendes Datenblatt können wir über unseren Partner TÜV anfordern. Alternativ besteht oftmals die Möglichkeit ein solches vom jeweiligen Fahrzeughersteller zu beziehen. Die Kosten für eine Datenbestätigung belaufen sich auf ca. 200 € (kann jedoch stark variieren).
2. Tacho: das Tachoziffernblatt muss die Geschwindigkeitsangaben in km/h enthalten.
3. Hauptscheinwerfer E-Prüfzeichen: Hat der Scheinwerfer des Fahrzeuges KEIN E-Prüfzeichen, sondern eine DOT-Nummer, muss er entweder umgerüstet, oder vom Lichttechnischen Institut überprüft werden. Meist ist die Umrüstung die günstigere Alternative. Die oben näher beschriebene Datenbestätigung kann womöglich eine Abhilfe schaffen. In Ausnahme Fällen hat die Organisation der Datenblattstelle bereits einen Scheinwerfer mit DOT-Nummer bei dem Lichttechnischen Institut überprüfen lassen und kann somit als Mustergutachten herangezogen werden.
Sollten Sie also einen Scheinwerfer mit DOT-Nummer besitzen, warten sie ggf. mit der Umrüstung, bis ein entsprechendes Datenblatt vorliegt.
Somit haben sie 3x wichtige Punkte im Vorfeld einer TÜV Abnahme durchgeführt. Für alle weiteren Fragen stehen ihnen unsere Sachverständigen gerne zur Verfügung.