Schadengutachten

Schadengutachten / Unfallgutachten

Wir erstellen für sie ein neutrales Schadengutachten für ihr Kraftfahrzeug im Haftpflicht- oder Kaskofall. Wir sind als neutrale und unabhängige Gutachter tätig, d. h. wir richten uns bei unserer Arbeit allein nach der Sachkunde, nach der gültigen Gesetzgebung und Rechtsprechung und unterliegen keinerlei Weisungen von Dritten. Dadurch ist gewährleistet, dass sie ihren rechtlichen Anspruch voll ausschöpfen können.

Schadengutachten

Ein Kfz-Gutachten ist weit mehr als nur eine Kostenaufstellung:
Es dient zur exakten Feststellung der gesamten Schadenhöhe und ist zugleich ein wichtiger Beweis gegenüber Versicherung und Unfallgegner.

Damit Sie schnell Klarheit haben, erfolgt die Besichtigung Ihres beschädigten Fahrzeugs in der Regel noch am Tag der Auftragserteilung. Bei gängigen Fahrzeugen erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Reparaturkosten, Fahrzeugwert und Reparaturwürdigkeit oft schon am selben oder am nächsten Werktag.

  • Schnelle Besichtigung & zügige Bearbeitung

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter

  • Kompetente Unterstützung bei allen Fragen rund ums Kfz

  • Fokus auf Sicherheit und Werterhalt Ihres Fahrzeugs

Informationen

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
7:45 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
7:45 Uhr bis 16:30 Uhr

08458/3283-0

Anfahrt

Schaller

Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung

Qualität, Neutralität und Kompetenz stehen bei uns an erster Stelle.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK München und Oberbayern im Fachgebiet Kraftfahrzeugschäden und -bewertung haben wir unsere besondere Sachkunde und Zuverlässigkeit vor einem unabhängigen Gremium nachgewiesen.

IHK

Für Sie bedeutet das:

  • Geprüfte Fachkompetenz und langjährige Erfahrung
  • Unabhängige und neutrale Gutachten, die vor Gericht und bei Versicherungen höchste Anerkennung genießen
  • Ein zuverlässiger Partner in allen Fragen rund um Unfallschäden, Fahrzeugbewertung und Wertgutachten

Darf ich meinen eigenen Gutachter beauftragen?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Kfz-Haftpflichtschaden) gilt nach § 249 BGB: Der Geschädigte hat Anspruch auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustands. Dazu zählt auch ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten.

Warum ein freier Gutachter wichtig ist

Nur ein unabhängiger Sachverständiger stellt sicher, dass Ihr Schaden neutral, objektiv und vollständig dokumentiert wird.
Ein von der Versicherung bestimmter Gutachter handelt im Auftrag des Versicherers – hier besteht die Gefahr, dass das Gutachten keineswegs objektiv und neutral erstellt wird. Stattdessen könnten die Interessen der Versicherung im Vordergrund stehen.

Ihr Vorteil bei uns

Wir sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung (IHK München/Oberbayern).

Das bedeutet für Sie:

  • Absolute Neutralität und Unabhängigkeit
  • Rechtssichere Gutachten, die alle Ansprüche sichern
  • Keine Kosten für Sie im Haftpflichtfall – der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernimmt diese

Fazit

Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl. Nutzen Sie es – nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden korrekt aufgenommen und vollständig von der Versicherung reguliert wird.

Wer bezahlt das Kfz-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist nach dem Grundsatz des § 249 BGB und ständiger Rechtsprechung das Sachverständigengutachten Teil des zu ersetzenden Schadens.

Das bedeutet für Sie:

  • Die Kosten für das Gutachten trägt nicht der Geschädigte, sondern der Schädiger bzw. dessen Versicherung.
  • Sie haben das Recht auf einen freien, unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – nicht nur auf den Gutachter der Versicherung.

Wie läuft die Bezahlung ab?

In der Praxis wird meist eine sogenannte Zahlungsanweisung vereinbart. Das bedeutet:

  • Sie beauftragen uns direkt als unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
  • Unsere Gutachterkosten werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
  • Für Sie entstehen im Idealfall weder Vorkosten noch zusätzlicher Aufwand.

Wichtig: Damit wir rechtlich sicher und direkt mit der Versicherung abrechnen können, ist es empfehlenswert, dass Sie für die Schadenabwicklung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. In diesem Fall brauchen Sie sich um nichts zu kümmern – wir erledigen alles im Hintergrund.

Ihr Vorteil

Als Geschädigter müssen Sie sich nicht um die Abwicklung kümmern. Sie erhalten ein professionelles Schadengutachten, das alle Ansprüche gegenüber der Versicherung sichert – ohne dass Sie selbst in Vorleistung gehen müssen.

Prüfstelle in Gaimersheim

An unserer modern ausgestatteten Prüfstelle in Gaimersheim stehen wir Ihnen mit einem breiten Leistungsspektrum zur Seite. Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beraten Sie in allen Fragen rund um Gutachten, Fahrzeugbewertungen und Unfallanalysen.

Sie wünschen eine Begutachtung lieber direkt bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Werkstatt? Kein Problem – wir sind flexibel und kommen gerne auch zu Ihnen.

TÜV Gaimersheim

Hilfreiche Beiträge

Kontaktformular

    FAQ – Häufige Fragen

    Wer bezahlt das Kfz-Gutachten nach einem unverschuldetem Unfall?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Für Sie als Geschädigten entstehen i.d.R. keine Kosten.

    Darf ich meinen eigenen Gutachter beauftragen?

    Ja! Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl. Die Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben.

    Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

    Nein. Sie sind nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Nur ein unabhängiger Gutachter wahrt Ihre Interessen.

    Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?

    In der Regel nicht. Durch eine Zahlungsanweisung rechnet der Sachverständige direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

    Was passiert bei einer Teilschuld?

    Bei einer Teilschuld übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten anteilig – entsprechend der festgestellten Haftungsquote. Es gibt hierbei eine Methode über die eigene Kaskoversicherung (sofern vorhanden), sowie über die gegnerische Haftpflichtversicherung abzurechnen und sog. quotenbevorrechtigte Positionen zu 100 % vom Unfallgegner zu erhalten. Die Abrechnung geschieht nach dem sog. Quotenvorrecht.

    Was ist, wenn ich eine Vollkaskoversicherung habe?

    Bei einem Kaskoschaden (eigenverschuldet) kann die Versicherung die Auswahl des Gutachters einschränken. Im Haftpflichtschadenfall haben Sie jedoch freie Wahl.

    Gilt das Recht auf freie Gutachterwahl auch bei Totalschaden?

    Ja. Gerade bei einem Totalschaden ist ein unabhängiges Gutachten wichtig, um den korrekten Wiederbeschaffungswert und Restwert zu ermitteln.

    Darf die Versicherung mein Gutachten ablehnen?

    Nein – ein von einem unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten ist rechtsgültig und muss von der Versicherung akzeptiert werden.

    Kann ich auch bei einem kleinen Schaden einen Gutachter einschalten?

    Ja, sofern der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze (ca. 1.000 €) liegt. Bei kleineren Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag. Hier werden die Gutachterkosten mehrheitlich nicht übernommen.

    Was bedeutet „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“?

    Das ist ein von der IHK geprüfter Gutachter mit besonderer Sachkunde, der neutral und unabhängig arbeitet. Seine Gutachten haben vor Gericht ein besonders hohes Ansehen und werden von Gerichten nach der Zivilprozessordnung vorwiegend herangezogen

    Wie schnell sollte ich einen Gutachter beauftragen?

    Am besten sofort nach dem Unfall – bevor die Versicherung aktiv wird. So stellen Sie sicher, dass alle Schäden korrekt dokumentiert werden.

    Kann der Gutachter auch die Wertminderung feststellen?

    Ja. Ein qualifizierter Gutachter ermittelt neben Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert auch die merkantile Wertminderung.

    Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

    In der Regel erhalten Sie das fertige Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs. Davon abweichend sind natürlich Sondergutachten und Sonderfahrzeuge (insbesondere nicht EDV kalkulierbare Fahrzeuge).

    Warum sollte ich keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren?

    Weil dieser im Auftrag der Versicherung arbeitet. Ein freier Gutachter handelt ausschließlich in Ihrem Interesse und stellt sicher, dass Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.

    Deutsche Automobil Treuhand

    Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) ist ein international tätiges Unternehmen der Automobilbranche, das gemäß seiem Auftrag umfassende Kraftfahrzeugdaten erhebt, ergänzt, erstellt, aufbereitet, strukturiert und dem Markt dann flächendecken über unterschiedliche Medien zur Verfügung stellt. Die DAT versteht sich als neutrales Bndeglied zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen der Automobilbranche und wird seit über 87 Jahren getragen. Die DAT stellt den Kfz-Sachverständigen technische Daten von Fahrzeugen aller Fabrikate zur Verfügung. Zusätzlich werden die Daten mit weiteren relevanten Fakten angereichert wie Reparaturwegen, Reparatur-Tipps etc.

    Adresse

    Daimlerstraße 2

    85080 Gaimersheim

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do.: 07:45 – 17:00 Uhr

    Fr.: 07:45 – 16:30 Uhr

    geschlossen 12:00 – 13:00 Uhr

    Adresse 📍

    Daimlerstr. 2

    85080 Gaimersheim

    Öffnungszeiten 🕐

    Mo.-Do.: 07:45 – 17:00 Uhr

    Fr.: 07:45 – 16:30 Uhr

    geschlossen 12:00 – 13:00 Uhr
    Nach oben