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Unfallschaden · Kasko

Kaskogutachten für Ingolstadt und die Region

Wildunfall, Hagel, Parkrempler auf eigene Kappe: Wenn Ihre eigene Versicherung zahlen soll, hilft ein unabhängiges Kaskogutachten. Es zeigt sachlich, was am Fahrzeug kaputt ist und was die Reparatur kostet.

Eingedrückte Seitenwand und beschädigtes Hinterrad an einem roten Kleinwagen

Haftpflicht oder Kasko: Wer zahlt?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dafür gibt es das Unfallgutachten im Haftpflichtschaden, unser Hauptgeschäft. Ein Kaskogutachten brauchen Sie, wenn Sie den Schaden über Ihre eigene Versicherung abrechnen: weil Sie den Unfall selbst verursacht haben oder weil es keinen Unfallgegner gibt.

Typische Fälle in der Teilkasko

  • Wildunfall, zum Beispiel mit einem Reh auf der Landstraße
  • Hagel- und Sturmschäden
  • Glasbruch an Frontscheibe oder Seitenscheiben
  • Brand, Diebstahl oder Teilediebstahl
  • Tierbiss, etwa Marderschäden an Leitungen (je nach Vertrag)

Typische Fälle in der Vollkasko

  • Selbst verschuldeter Unfall, auch ohne Beteiligung anderer
  • Vandalismus, zum Beispiel ein zerkratzter Lack

Was genau versichert ist, steht in Ihren Versicherungsbedingungen (AKB). Im Zweifel lohnt ein Blick hinein, bevor Sie den Schaden melden.

Warum ein eigenes Gutachten in der Kasko?

Im Kaskofall prüft meist die Versicherung selbst oder ein von ihr beauftragter Sachverständiger den Schaden. Das ist erlaubt und oft auch problemlos. Ein unabhängiges Gutachten hilft Ihnen aber, wenn Sie das Ergebnis nicht nachvollziehen können oder Ihnen die angesetzten Kosten zu niedrig erscheinen.

Wir gehören keiner Versicherung an und arbeiten in Ihrem Auftrag. Das Gutachten enthält die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, bei einem Totalschaden Wiederbeschaffungswert und Restwert sowie eine vollständige Fotodokumentation. Damit haben Sie eine sachliche Grundlage für das Gespräch mit Ihrer Versicherung.

Wenn Sie und Ihre Versicherung sich nicht einig werden

Viele Kaskoverträge sehen für Streit über die Schadenhöhe ein Sachverständigenverfahren vor. Dann benennen beide Seiten einen Sachverständigen. Auch in diesem Verfahren können Sie uns als Ihren Sachverständigen beauftragen.

Teilschuld: Haftpflicht und Kasko kombinieren

Trifft Sie nur ein Teil der Schuld, kann es sinnvoll sein, den Schaden teils über die gegnerische Haftpflicht und teils über Ihre Vollkasko abzurechnen. Dabei hilft das sogenannte Quotenvorrecht. Das ist ein Fall für Ihren Anwalt. Wir liefern das Gutachten, auf das sich beide Abrechnungen stützen.

Wer bezahlt das Kaskogutachten?

Anders als im Haftpflichtschaden gibt es hier keinen Unfallgegner, der die Kosten übernimmt. Ein selbst beauftragtes Kaskogutachten zahlen Sie deshalb in der Regel zunächst selbst. Ob Ihre Versicherung die Kosten ganz oder teilweise erstattet, hängt von Ihrem Vertrag ab. Sprechen Sie uns vorher an, dann klären wir gemeinsam, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.

So kommen Sie zu Ihrem Kaskogutachten

  1. Anrufen oder online melden

    Rufen Sie uns an unter 08458 / 3283-0 oder melden Sie den Schaden online, gern mit ersten Fotos.

  2. Besichtigung

    Bei uns in Gaimersheim, in Ihrer Werkstatt oder bei Ihnen vor Ort, zum Beispiel in Ingolstadt, Eichstätt, Neuburg, Pfaffenhofen oder Schrobenhausen.

  3. Gutachten

    Sie erhalten ein nachvollziehbares Gutachten, das Sie Ihrer Versicherung vorlegen können.

Robin Schaller und Roland Schaller sind von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Schäden und -Bewertung.

Häufige Fragen

Brauche ich nach einem Wildunfall ein Gutachten?

Nicht immer. Bei kleineren Schäden reicht der Versicherung oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Bei größeren Schäden oder wenn ein Totalschaden möglich ist, schafft ein Gutachten Klarheit. Wichtig nach einem Wildunfall: Polizei oder Jagdpächter verständigen und sich den Unfall bescheinigen lassen.

Muss ich den Gutachter meiner Kaskoversicherung akzeptieren?

Ihre Versicherung darf den Schaden selbst prüfen lassen. Sie können zusätzlich einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen, etwa wenn Sie das Ergebnis der Versicherung überprüfen möchten.

Wer zahlt das Kaskogutachten?

In der Regel zunächst Sie als Auftraggeber. Ob die Versicherung die Kosten erstattet, regelt Ihr Vertrag. Wir besprechen das vorab mit Ihnen.

Ich war nicht schuld am Unfall. Brauche ich dann ein Kaskogutachten?

Nein. Dann ist die Versicherung des Unfallgegners zuständig, und Sie wählen Ihren Gutachter selbst. Mehr dazu auf der Seite zum Unfallgutachten im Haftpflichtschaden.

Gilt das Kaskogutachten auch für mein Motorrad?

Ja, wir begutachten Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge. Eine Rahmenvermessung beim Motorrad bieten wir allerdings nur im Haftpflichtschaden an, siehe Motorrad-Rahmenvermessung.

Unfallschaden? Schaller fragen.

Rufen Sie uns an oder melden Sie den Schaden online. Wir kümmern uns um den Rest.