Unsere Leistungen für Betriebe
Warum Schaller
- Prüfingenieure und Sachverständige aus einem Haus, seit 1954 in der Region
- Prüfungen nachvollziehbar dokumentiert, damit Sie bei Kontrollen und gegenüber der Berufsgenossenschaft auf der sicheren Seite sind
- Firmenfahrzeuge lassen sich mit der Hauptuntersuchung an unserer TÜV SÜD Prüfstelle verbinden
- Hebebühnen, Tore und Arbeitsschutz prüfen bzw. betreuen wir bei Ihnen vor Ort
Häufige Fragen
Wie oft muss die UVV-Prüfung gemacht werden?
Für Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich. Für Hebebühnen und kraftbetätigte Tore gelten eigene, in der Regel ebenfalls jährliche Fristen. Details auf der Seite UVV-Prüfung.
Braucht mein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, jeder Betrieb mit Beschäftigten muss sicherheitstechnisch betreut werden (DGUV Vorschrift 2). Wie das bei Ihnen aussehen kann, erklären wir auf der Seite Arbeitssicherheit.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wie viele Fahrzeuge, Hebebühnen oder Tore Sie haben. Wir melden uns mit einem Vorschlag.

