Die rechtliche Grundlage
Die Prüfungen von LPG- und CNG-Gasanlagen in Kraftfahrzeugen beruhen auf der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und europäischen Vorschriften. Grundlage ist § 41a StVZO. Er regelt drei Prüfungen:
| Prüfung | Wann? |
|---|---|
| GSP – Gassystemeinbauprüfung | nach dem Einbau einer Gasanlage, unter anderem nach UN-Regelung Nr. 115 (ECE-R 115) für Nachrüstsysteme |
| GWP – Gasanlagenprüfung in Verbindung mit der HU | regelmäßig bei jeder Hauptuntersuchung |
| GAP – Gasanlagenprüfung ohne HU | als eigenständige Prüfung, zum Beispiel vorab zur HU oder nach Arbeiten an der Gasanlage |
Ziel aller Prüfungen ist es, die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage dauerhaft sicherzustellen.
Gasanlagenprüfung bei der Hauptuntersuchung
Die Prüfung der Gasanlage ist bei jeder HU Pflicht. Sie kann höchstens einen Monat vor der Hauptuntersuchung von einer dafür anerkannten Fachwerkstatt durchgeführt werden; den Nachweis bringen Sie dann zur HU mit. Alternativ prüfen wir die Gasanlage direkt im Rahmen der Hauptuntersuchung (GWP).
Liegt zum Zeitpunkt der HU keine gültige Gasanlagenprüfung vor, ist das ein erheblicher Mangel. Die HU-Plakette kann dann nicht zugeteilt werden.
Wichtig für Halter von CNG-Fahrzeugen
Bei Erdgasfahrzeugen werden die Gastanks besonders sorgfältig angesehen. Hintergrund sind Schäden durch Korrosion an Tanks in der Vergangenheit.
- Hat das Fahrzeug Wartungs- oder Sichtklappen und sind keine Anzeichen von Schäden oder Korrosion erkennbar, reicht die Sichtprüfung durch diese Klappen in der Regel aus.
- Fehlen solche Klappen, muss die Unterbodenverkleidung abgenommen werden, damit eine ausreichende Sichtprüfung möglich ist.
- Besteht der Verdacht auf Beschädigungen oder Korrosion, etwa wegen Rostspuren oder beschädigter Lackierung an Tanks, Armaturen oder Befestigungen, ist eine weitergehende Untersuchung nötig. Dazu werden Abdeckungen und gegebenenfalls Halterungen oder Spannbänder demontiert. Ist das vor Ort nicht möglich, verweisen wir Sie an eine Fachwerkstatt.
Diese Regeln betreffen alle CNG-Tanktypen, einschließlich Tanks aus Kunststoff bzw. Verbundwerkstoff.
Gut vorbereitet zur Prüfung
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- bei nachgerüsteten Anlagen: die Unterlagen zur Gassystemeinbauprüfung
- falls die Gasanlagenprüfung in einer Werkstatt gemacht wurde: den Nachweis darüber, nicht älter als einen Monat
Alle Varianten der Gasanlagenprüfung bieten wir in unserer Prüfstelle in Gaimersheim an. Mehr dazu auf unserer Seite zur Gasanlagenprüfung CNG und LPG. Nicht verwechseln sollten Sie diese Prüfung mit der Gasprüfung im Wohnmobil: Dort geht es um die Flüssiggasanlage für Kochen und Heizen, nicht um den Antrieb.
Häufige Fragen
Muss die Gasanlage bei jeder HU geprüft werden?
Ja. Bei Fahrzeugen mit Gasantrieb ist die Gasanlagenprüfung Teil jeder Hauptuntersuchung – entweder vorab in einer anerkannten Fachwerkstatt (höchstens einen Monat vorher) oder direkt bei der HU.
Was passiert ohne gültige Gasanlagenprüfung?
Dann liegt ein erheblicher Mangel vor, und die HU-Plakette kann nicht zugeteilt werden.
Müssen die CNG-Tanks ausgebaut werden?
In der Regel nicht. Sind Wartungsklappen vorhanden und gibt es keine Hinweise auf Schäden, genügt die Sichtprüfung. Nur bei begründetem Verdacht auf Korrosion oder Beschädigung ist eine weitergehende Demontage nötig.

