Gerade erst passiert?
Erst absichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten. Alles Weitere hat Zeit.
Unser Erstgespräch ist kostenlos. Immer.
Rufen Sie an, bevor Sie etwas unterschreiben oder einen Gutachter der Versicherung annehmen. Unsere Sachverständigen schauen sich Ihren Fall an und sagen Ihnen offen, wo die Reise hingeht. Wir helfen in jedem Fall weiter, auch wenn daraus kein Auftrag entsteht.
08458 / 3283-0So geht es jetzt weiter
Kostenlos beraten lassen
Anruf unter 08458 / 3283-0 oder online mit Fotos. Wir klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Besichtigung
Bei uns an der Prüfstelle in Gaimersheim, bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Werkstatt. Termine gibt es kurzfristig, oft noch am selben Tag.
Erste Einschätzung
Oft schon bei der Besichtigung, spätestens nach einem Werktag: Lohnt sich die Reparatur oder ist es ein Totalschaden?
Gutachten
In der Regel nach 1 bis 3 Werktagen. Die 3 Tage braucht es, wenn der Restwert ermittelt werden muss, also was Ihr Auto im beschädigten Zustand noch wert ist. Länger dauert es nur in Sonderfällen, etwa wenn Teile zerlegt werden müssen.
Abrechnung
Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Verursachers ab, auf Wunsch über Ihren Anwalt. Sie strecken nichts vor.
Ihr Recht: ein eigener, unabhängiger Gutachter
Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst. Einen Gutachter, den die Versicherung schickt, müssen Sie nicht akzeptieren.
- Unabhängig und neutral: Ein freier Sachverständiger ist an keine Versicherung gebunden. Ein Gutachter der Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung.
- Alles wird erfasst: neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen und bei Bedarf Wiederbeschaffungs- und Restwert.
- Beweis für später: Kommt es zum Streit, sind Ihre Ansprüche lückenlos dokumentiert.
Wir gehören keiner Versicherung an und sind seit 1954 Kfz-Sachverständige in der Region. Robin Schaller und Roland Schaller sind von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Sachgebiet Kfz-Schäden und -Bewertung.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei sehr kleinen Schäden reicht ein Kostenvoranschlag. Diese Bagatellgrenze ist nicht fest, nach der Rechtsprechung liegt sie derzeit etwa zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Die meisten Schäden liegen schnell darüber, sobald lackiert oder ein Teil getauscht werden muss.
Darüber ist ein Kostenvoranschlag nur bedingt geeignet:
- Er nennt nur die Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall und Fahrzeugwerte fehlen.
- Die Schäden sind oft nur knapp dokumentiert.
- Als Beweismittel taugt er wenig, wenn die Versicherung später kürzt.
Mit einem Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Liegt Ihr Schaden unter der Bagatellgrenze, helfen wir mit einem Kurzgutachten weiter.
Ein Anwalt an Ihrer Seite
Sie dürfen einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers auch diese Kosten. So stehen Sie den Juristen der Versicherung auf Augenhöhe gegenüber.
Was vom Unfallort zählt
Fotos sind das A und O. Je mehr Sie am Unfallort festgehalten haben, desto leichter lässt sich später klären, wie es passiert ist.
- Fotos: die Unfallstelle im Überblick mit beiden Fahrzeugen, die Schäden an beiden Autos aus der Nähe und aus etwa zwei Metern, dazu Spuren wie Splitter, Bremsspuren, Verkehrszeichen oder Ampel.
- Unfallgegner: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung.
- Zeugen: Namen und Telefonnummern.
- Kameras: Gibt es Überwachungskameras in der Nähe oder eine Dashcam in einem der Fahrzeuge? Merken Sie sich das.
Die Polizei ist nicht bei jedem Unfall nötig. Ist der Hergang klar und sind sich alle einig, geht es oft ohne. Rufen Sie sie, wenn jemand verletzt ist, der Schaden größer ist, der Hergang strittig ist, eine Verständigung mit dem Unfallgegner nicht möglich ist oder der Verursacher geflüchtet ist.
Häufige Fragen
Mein Auto wurde angefahren und der Verursacher ist weg. Was nun?
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und halten Sie fest, was Sie wissen: Zeugen, Kameras in der Nähe, Lackspuren, Uhrzeit. Wird der Verursacher ermittelt, zahlt dessen Versicherung. Bleibt er unbekannt, kommt oft nur die eigene Vollkasko in Frage. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie kostenlos.
Wer zahlt den Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Haben Sie eine Mitschuld, zahlt die gegnerische Versicherung nur anteilig. Haben Sie eine Vollkasko, ist über das sogenannte Quotenvorrecht trotzdem eine Erstattung bis zu 100 % möglich. Wir beraten Sie dazu.
Kostet mich die Erstberatung etwas?
Nein. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Es entstehen keine Zusatzkosten und kein Vertrag.
Was muss ich zur Besichtigung mitbringen?
Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die Daten des Unfallgegners und Ihre Fotos vom Unfallort, falls vorhanden.
Gilt das auch bei einem Unfall im Ausland?
Alles auf dieser Seite gilt für Unfälle, die nach deutschem Recht reguliert werden, also in der Regel für Unfälle in Deutschland. Bei Unfällen im Ausland gilt meist das Recht des Unfalllandes. Ausnahmen gibt es, etwa wenn auch der Unfallgegner aus Deutschland kommt. Das ist Einzelfall, sprechen Sie dazu am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Von Gaimersheim aus sind unsere Sachverständigen in ganz Bayern unterwegs.

