
Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als TÜV bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen. Grundlage hierfür ist §29 der StVZO.

Warum zum Schaller fahren?
Seit 1993 sind wir im amtlichen Prüfbereich tätig – und bringen damit über 25 Jahre Erfahrung in der Hauptuntersuchung mit. Für uns steht nicht nur die Sicherheit Ihres Fahrzeugs im Mittelpunkt, sondern auch Ihre Zufriedenheit als Kunde. Wir sehen uns als Verbindung zwischen technischem Anspruch und persönlichem Service. Jedes Fahrzeug wird bei uns mit derselben Sorgfalt behandelt – vom Motorrad bis zum LKW.
Was uns antreibt? Unsere Motivation ist, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen – unabhängig vom Ergebnis der Prüfung. Und idealerweise verlassen Sie unsere Prüfstelle mit einem sicheren Fahrzeug und einem zufriedenen Lächeln.
Prüfstelle in Gaimersheim
An unsere TÜV Prüfstelle in Gaimersheim nähe Westpark (Ingolstadt) sind Sie herzlich Willkommen. Unsere Prüfer untersuchen Ihr Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung. Gerne können Sie vorab einen Termin vereinbaren oder jederzeit spontan an unserer Prüfstelle vorbeikommen.

🚗 Pkw – Hauptuntersuchung für alle Fahrzeugklassen
Ob Kleinwagen, Limousine oder SUV – wir prüfen Ihr Fahrzeug nach §29 StVZO mit größter Sorgfalt. Neben sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk und Lenkung kontrollieren wir auch Umweltaspekte im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU). Bei Fahrzeugen mit Gasanlage erfolgt zusätzlich die Gaswiederholungsprüfung (GWP), sofern fällig. Unsere Prüfingenieure arbeiten effizient und kundenorientiert – damit Sie schnell und sicher wieder auf die Straße kommen.


🏍 Motorrad – Zweiradprüfung mit Leidenschaft
Egal ob Leichtkraftrad, Chopper oder sportliche Maschine – wir führen die Hauptuntersuchung für alle Zweiräder durch. Besonderes Augenmerk gilt hier neben der Beleuchtung und Bremsanlage auch dem Zustand von Reifen, Antriebskette und Rahmen. Auch Umbauten oder Zubehörteile prüfen wir auf Zulässigkeit. Selbstverständlich beraten wir Sie gern bei Fragen rund um Technik oder Eintragungen – fachkundig und motorradaffin.
Wohnmobil – Sicher unterwegs auf Reisen
Wohnmobile unterliegen besonderen Anforderungen, denn sie verbinden Mobilität mit Wohnkomfort. Wir prüfen neben der regulären Fahrzeugtechnik auch Aufbauten, Anbauteile und gegebenenfalls verbaute Gasanlagen (Heizung, Kocher, Kühlschrank u.ä.) im Rahmen der G607. So stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug nicht nur sicher, sondern auch vorschriftsgemäß ausgestattet ist. Auf Wunsch beraten wir Sie zu Zusatzfunktionen und Umbauten.


🛻 Anhänger – Vom kleinen Transportanhänger bis zum schweren Lastenträger
Anhänger – ob gebremst oder ungebremst – müssen genauso zuverlässig funktionieren wie Zugfahrzeuge. Bei der Hauptuntersuchung prüfen wir Bremsanlage, Beleuchtung, Achsen, Kupplungseinrichtung und Aufbau sorgfältig. Auch Änderungen oder Nachrüstungen wie Stützräder oder zusätzliche Halterungen werden fachgerecht beurteilt. Ihr Anhänger ist bei uns in besten Händen – egal ob für den privaten oder gewerblichen Einsatz.
Lkw – Gewerbliche Fahrzeuge zuverlässig geprüft
Für leichte und schwere Lkw gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Wir prüfen diese Fahrzeuge nach §29 StVZO und berücksichtigen dabei auch besondere Anforderungen des Güterverkehrs. Fahrwerk, Bremsen, Beleuchtung, Rahmen und Ladeflächen werden gründlich kontrolliert. Auch die Abgasuntersuchung führen wir zuverlässig durch. Dank effizienter Abläufe sind Ihre Fahrzeuge schnell wieder einsatzbereit.


Wohnwagen – Mobilität auf zwei Achsen geprüft
Wohnwagen unterliegen ebenfalls der Hauptuntersuchungspflicht – besonders, wenn sie regelmäßig im Straßenverkehr bewegt werden. Wir prüfen Fahrwerk, Beleuchtung, Kupplung, Aufbau und Innenausbau auf Vorschriftsmäßigkeit und Sicherheit. Bei gasbetriebenen Anlagen im Wohnbereich ist zusätzlich eine Gasprüfung (G607) erforderlich, um die Sicherheit im Stand und während der Fahrt zu gewährleisten. So steht dem nächsten Urlaub nichts mehr im Weg.
Häufig gestellte Fragen
Nein, die AU ist seit vielen Jahren fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie kann jedoch bereits vorab von einer anerkannten Werkstatt durchgeführt werden – dann bitte den gültigen AU-Nachweis mitbringen.
Werden erhebliche Mängel festgestellt, erhalten Sie keinen Prüfnachweis. Sie haben dann einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzustellen. Die Nachprüfung ist weitaus günstiger als eine neue HU. Jedoch muss nach Ablauf der Frist eine komplett neue HU durchgeführt werden.
In der Regel dauert die HU inkl. Abgasuntersuchung etwa 30 bis 45 Minuten. Bei Zusatzprüfungen (z. B. GWP, Änderungsabnahmen) kann sich die Dauer entsprechend verlängern. Entdecke auch unseren Work&TÜV Service
Das Fälligkeitsdatum ist auf der runden Prüfplakette am hinteren Kennzeichen abzulesen. Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr, die Zahl oben die fällige Monat. Zusätzlich ist das Datum auch im Fahrzeugschein vermerkt.
Nein, der TÜV-Prüfbericht muss nicht dauerhaft im Fahrzeug mitgeführt werden. Es ist jedoch empfehlenswert, ihn gut aufzubewahren – insbesondere, wenn Sie im Ausland unterwegs sind oder bei Fahrzeugverkauf. Bei Kontrollen innerhalb Deutschlands reicht in der Regel die Prüfplakette am Kennzeichen. Bei Behörden muss der Nachweis vorgezeigt werden können.
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Sie können auch ohne Anmeldung zu uns kommen. Für kürzere Wartezeiten empfehlen wir jedoch eine vorherige Terminvereinbarung. Bei Wohnmobilen, Anhängern oder bei Zusatzprüfungen wie GWP oder GAP ist eine Terminvereinbarung besonders zu empfehlen.
Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit. Falls Umbauten vorgenommen wurden, denken Sie auch an entsprechende Gutachten oder Eintragungsnachweise (ABE, Teilegutachten, Änderungsabnahme).
Viele vermuten, dass eine Überziehung von bis zu zwei Monaten erlaubt ist – das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Laut StVZO ist der auf der Plakette angegebene Termin verbindlich einzuhalten. Zwar wird eine Überschreitung in Deutschland erst ab dem dritten Monat aktiv von Polizei oder Ordnungsbehörden geahndet, das ändert jedoch nichts an der Pflicht zur fristgerechten Durchführung.
Besonders im Ausland drohen teilweise schon ab dem ersten überzogenen Monat empfindliche Strafen. Im Falle eines Unfalls kann ein abgelaufener TÜV zudem zu erheblichen Problemen führen: Behörden oder Versicherungen könnten die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs anzweifeln, was im schlimmsten Fall zu einer Mithaftung führen kann. Wir empfehlen deshalb dringend, den Termin nicht zu überziehen und frühzeitig einen Prüfplatz zu reservieren.
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TÜV SÜD Autopartner GmbH
TÜV SÜD Auto Partner GmbH ist als eine Vereinigung professioneller, freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, eine neue, junge und aktive Leistungsgemeinschaft. Jeder Partner ist ein Meister seines Fachs.
Als selbstständiges, 100-prozentiges Tochterunternehmen gehört die TÜV SÜD Auto Partner GmbH zum Verbund der TÜV SÜD-Gruppe.
Als Vertragspartner der TÜV SÜD Auto Partner GmbH führen wir für sie, in dessen Namen und Rechnung amtliche Prüfungen wie die Hauptuntersuchung, Anbauabnahmen u.a. durch. Als Kunde profitieren sie von den Premiumleistungen der Leistungsgemeinschaft der TÜV SÜD Auto Partner.
Adresse
Daimlerstraße 2
85080 Gaimersheim
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